In der Essinger Flur mit dem Osso-Bähnel unterwegs….

Am Sonntag, den 27.08.2017 bestand die Möglichkeit, mit dem Ossobähnel eine Fahrt durch die Essinger Flur zu genießen.

Nach einer Fahrt von ca. 10 Minuten kam man am Haltepunkt an den Domterassen an.

Dort wurde man mit einem Glas Apfelsaft oder Wein überrascht.

Bei erstklassigem Wetter lauschten dann die Gäste einem kleinen Vortrag von Eckart Kleemann über die Eh-Da Initiative Essingen sowie über die Eh Da Flächen.

Auch für alt eingesessene Essinger gab es überraschenderweise noch viel Neues zu hören.

Für Interssierte gab es noch Infomaterial, Samentütchen für unsere Blütenguerilla und natürlich ausreichend Mitgliedsformulare.

 

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Wildblumen in die Gärten

Liebe Gartenbesitzer!

Wir wünschen uns viel mehr heimische Wildblumen in unseren Gärten und möchten Sie ermutigen, dazu beizutragen. Bringen Sie Leben in Ihren Garten statt toten Schotter und sterilen Rasen!

Umstellungswilligen Gartenbesitzern stellen wir gerne Saatgut zur Verfügung – kleine Portionstütchen mit kurzer Erläuterung können Sie am Kerwesonntag,  dem 27.08.2017, an der Endstation vom Schoppenbähnl erhalten.

Auch in der Flur gibt es viele artenarme Grasflächen (oft durch übertriebenes Mulchen der Anlieger entstanden), die jedem Naturfreund ein Graus sind. Wir wollen im Herbst damit beginnen, per Hand solche Flächen an ausgesuchten Stellen umzustechen und zur Frühjahrsaussaat vorzubereiten. Freiwillige Helfer sind herzlich willkommen – wir kündigen es hier rechtzeitig an. Nach und nach werden wir so hoffentlich unsere Umgebung wieder etwas farbiger und attraktiver für Wildbienen, Schmetterlinge (und auch uns Menschen!) machen. In den Städten gibt es die Bewegung des „Urban Gardening“ auf städtischen Flächen, auf dem Land braucht es eine „Blütenguerilla“.

Warum heimische Wildblumen? Es gibt zwar wunderschöne Bienen-Blühmischungen mit vielen Zucht- und Gartenarten, deren Erfolg jedoch nach 1-2 Jahren verpufft und die dann gewöhnlich in Gras- und Unkrautbestände übergehen. Mit heimischen Wildblumen ist der optische Erfolg im ersten Jahr zwar nicht so spektakulär, steigert sich jedoch in den Folgejahren und bleibt über viele Jahre erhalten.

Auch aus einem anderen Grund muss man die beliebten exotischen Blühmischungen (z.B. Mössinger Sommer) mit einem Fragezeichen versehen: Da sie großenteils aus nicht heimischen Arten bestehen,  liefern sie zwar Futter für die Alleskönner unter den Blütenbesuchern, wie Honigbienen und Hummeln, nicht aber für die meisten Wildbienen oder gar die Raupen unserer Schmetterlinge. Wildbienenspezialisten warnen inzwischen eben aus diesem Grunde vehement davor: Gerade die seltenen, die gefährdeten Arten, die Nahrungsspezialisten unter unseren Insekten gehen leer aus. Rund ein Drittel der ca. 500 heimischen Wildbienenarten sammeln den Pollen für die Larven nur an bestimmten Pflanzenarten oder -familien. Sie würden nur auf heimischen Blühmischungen fündig.

Noch etwas macht exotische Ansaaten ökologisch wertloser. Sie bleiben selten über den Winter stehen, bieten also keine Winterverstecke für Eier und Puppen oder Samenstände als Vogelfutter – all das sind kostenlose Leistungen von heimischen Wildblumen, die erst im Frühjahr gemäht werden. Letzteres erfordert bei den meisten Gartenbesitzern allerdings eine Veränderung der Grundeinstellung, im Herbst alles sauber abzuräumen. Wenn wenigstens ein Teil nicht abgeräumt würde, wäre schon ein Gewinn.

Was gibt es bei der Aussaat zu beachten?

Bewährt hat sich hier die Methode nach Johannes Burri, ein bekannter Schweizer Spezialist für Wildblumen („Wildblumenburri“):

Bodenvorbereitung: Vor einer Neusaat muss die «alte» Pflanzengesellschaft restlos beseitigt werden (umgraben, abschälen, hacken, pflügen, fräsen etc.). 2 bis 3 Wochen nach der Bodenbearbeitung beginnt die Spontanflora (Unkraut) schon wieder zu sprießen. Das keimende Unkraut lässt sich am einfachsten mit Hilfe eines Gartenrechens beseitigen. Diese oberflächliche Bearbeitung sollte bei Bedarf im Abstand von einigen Wochen wiederholt werden. Achtung: Die Fläche darf nicht mehr tief bearbeitet werden (max. 3cm). Nach der ersten tiefen Bodenbearbeitung (bei der der alte Bewuchs vernichtet wurde) sollte sich der Boden bis zur Saat mindestens 4 Wochen lang absetzen können. Am Tag der Aussaat muss die ganze Fläche ein letztes Mal, ganz oberflächlich, bearbeitet werden. Keinesfalls sollte man die Fläche düngen oder mit Kompost anreichern.

Aussaatzeit: Eine günstige Zeit ist Mitte August bis spätestens Ende September oder im März-Mai. Da es sich größtenteils um Lichtkeimer handelt, ist es wichtig, dass das Saatgut nur obenauf gesät und keinesfalls eingearbeitet wird. Das unbedingt notwendige Anwalzen, oder Andrücken auf der Fläche sorgt für den benötigten Bodenschluss und eine gleichmäßige Keimung.

Pflege: Frisch gesäte Wildblumen dürfen im ersten Jahr (und auch in den Folgejahren) auch bei großer Trockenheit nicht bewässert werden.

Ein Wildblumenbestand sieht im Aussaatjahr oft sehr schlecht aus und der Deckungsgrad ist ungenügend. Beim flüchtigen Betrachten sieht der Laie nur Unkraut. Das muss so sein! Die Zwei- und Mehrjährigen entwickeln sich erst nach einer Überwinterung.

Sobald kein Licht mehr auf den Boden fällt, ist es Zeit für den ersten Säuberungsschnitt. Dies trifft etwa 8 Wochen nach der Aussaat zu, wenn der Bestand etwa kniehoch aufgewachsen ist. Die Schnitthöhe beträgt etwa 8 cm. Das Schnittgut wird sorgfältig zusammengerecht und entsorgt.

Es wäre toll, wenn viele Essinger Gartenbesitzer eine Wildblumenecke in Ihrem Garten schaffen würden. Wir unterstützen Sie hierbei gerne mit geeignetem Saatgut.

Ein großes Potential bieten ungenutzte Rasenflächen, die in vielen Gärten nur aus Bequemlichkeit angelegt sind, weil sie (irrtümlicherweise) für pflegeleicht gehalten werden. Für Wildbienen und andere Blütenbesucher ist ein gepflegter Rasen eine grüne Wüste. Wenn man einen Teil davon nur noch zwei- bis viermal im Jahr mäht, kommen zumindest Gänseblümchen, Kriechender Günsel, Wiesen-Löwenzahn, Scharfer Hahnenfuß, Gundermann, Weißklee oder Gamander-Ehrenpreis zum Blühen, was bereits eine Verbesserung ist. Eine artenreiche Blumenwiese entwickelt sich meist aufgrund der Wurzelkonkurrenz der Rasengräser nicht. Empfehlenswerter ist daher, gewisse Bereiche nach der oben beschriebenen Burri-Methode neu einzusäen.

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Wir haben gemäht!

Unser heutiger Arbeitseinsatz fand unter etwas schwierigen Verhältnissen statt. Der gestrige Regen hat das hochgewachsene und jetzt teilweise liegende Gras für unsere Sensen zu einem wahren Abenteuer werden lassen.

Um 9:00 Uhr fanden sich die fleißgen Helfer bepackt mit Rechen, Sensen und Heugabeln an der Wiese ein und das Mähen ging dank stahlendem Sonnenschein schnell voran.

Jetzt haben die sich selbst ausgesäten Mohn- und Kornblumensamen die Möglichkeit erneut zu keimen und die Keimlinge und Saaten für das kommende Jahr haben genügend Luft und Sonne um in die Blühsaison 2018 zu starten.

Dankeschön an die Gemeindearbeiter für den großen Anhänger, das Schnittgut konnte somit direkt von der Wiese geholt und eingesammelt werden.

 

 

 

 

Wir mähen am Samstag, 22.07.2017 um 9:00 Uhr

Die eingesäte Fläche im Vordergrund ist überreif.

Wir mähen unsere eingestreute Blumenwiese unter den Streuobstbäumen der Grundschule.

Ein Rückschnitt ist hier dringend notwendig um die sich selbst ausgesäten Samen für das nächste Jahr keimfähig zu machen.

Bitte bringt entsprechende Gartengeräte wie Heugabel, Freischneider und Handschuhe mit.

Wir treffen uns vor Ort an der Streuobstwiese hinter der Grundschule um 9:00 Uhr am 22.07.207.

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Start Baumkartierung Juni 2017

Essinger Bäume werden von Praktikant erfasst

Im Rahmen seiner Ausbildung als Biologisch Techn. Assistent hat letzte Woche Laios Haunstetter, 19 Jahre, ein Praktikum in seiner Heimatgemeinde absolviert. Unter fachlicher Anleitung sollte er die Baumbestände auf einigen nicht landwirtschaftlich genutzten öffentlichen Flächen der Essinger Flur erfassen.  Als Hilfsmittel dienten Bandmaß, Luftbildaufnahmen und Flurpläne.

In den vergangenen 30 Jahren wurden in unserer Gemarkung mehrere Flurbereinigungen durchgeführt, wobei jedes Mal auch naturnahe Flächen ausgewiesen wurden (in sog. landespflegerischen Begleitplänen) – so auch in dem derzeit noch laufenden Verfahren „Essingen V“ südlich der Ortslage. Diese Parzellen wurden oft mit Streuobst- und anderen Bäumen bepflanzt und gingen normalerweise ins Eigentum der Gemeinde über, einige auch der Landesforsten. Die so entstandenen Baumpflanzungen prägen und gliedern das örtliche Landschaftsbild und ohne sie böte unsere Flur einen sehr “ausgeräumten“ Anblick.  Sie erfreuen aber nicht nur das Auge, sondern verbessern auch das Wohlbefinden des Menschen, indem sie zum Beispiel Kohlenstoff binden, Feinstaub filtern, Schatten spenden oder Früchte hervorbringen und sie beherbergen natürlich auch viele Tierarten.

Nach Abschluss der jeweiligen Flurbereinigungsverfahren fand in der Vergangenheit kaum eine weitere Pflege der Gehölzpflanzungen statt. Als die Bäume dann allmählich “in die Jahre“ kamen, überstanden es manche nicht und hinterließen Lücken oder an anderen Stellen stellte sich eine Verbuschung ein. Um den derzeitigen Zustand dieser mit immerhin erheblichen Mitteln begründeten Pflanzungen zu erfassen, hat sich die Eh da-Initiative vorgenommen, eine Bestandsaufnahme noch in diesem Jahr  zu machen.

Die nun unter Mitwirkung von Laios Haunstetter erstellte Kartierung auf 10 Flächen umfasste insgesamt 330 Bäume. Davon waren 8 derzeit abgängig oder bereits abgestorben und es fanden sich 42 ältere Fehlstellen.

Diese wertvolle Arbeit soll in nächster Zeit von Mitgliedern des Vereins oder anderen Ehrenamtlichen fortgesetzt werden. Die Daten werden in ein geographisches Informationssystem (QGIS) sowohl kartenmäßig als auch in Datenbankform eingegeben mit Angaben zu Art  und Größe der Bäume und mit weiteren Bemerkungen. Die Defizite und Fehlstellen werden dann im Kartenbild klar erkennbar und erleichtern die gezielte Planung von Verbesserungsmaßnahmen.

Wir hoffen, damit einen Anstoß zu geben zur Bewahrung  der früher angelegten Baumbestände und zur Ersetzung der Verluste. Eine lebenswerte Landschaft und die Verbesserung der Artenvielfalt sollte allen Essinger Bürgern und der Gemeinde ein wichtiges Anliegen sein.

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Mitmachaktion am Samstag, 06.05.2017

Die Mauereidechsen in der Katzenmilch haben jetzt Paarungszeit. Auf der von uns frei geschnittenen Setzsteinböschung können sie in der Sonne die dazu nötige Energie tanken. Und Dank der ortsfernen Lage bleiben sie trotz des Gewannenamens hier unbehelligt von Katzen (es ist wenig bekannt, aber Katzen fangen nicht nur Mäuse, sondern auch ganz gerne Eidechsen).

Mittlerweile treiben allerdings die Brombeerstöcke an der Mauer wieder kräftig aus und sollten zurückgeschnitten werden bevor sie den Eidechsen die Sonne nehmen. Ebenso müssten auch an der Lößböschung im nahegelegenen Hohlweg die nachtreibenden Holunderbüsche und die Verkrautung beseitigt werden, sonst beschatten sie die Bruthöhlen der Wildbienen zu stark.

Außerdem wollen wir bei der Gelegenheit noch ein paar Edelkastanienbäume in den Domterrassen pflanzen.

Wir rufen daher auf zu einem kleinen Arbeitseinsatz am kommenden Samstag (6.Mai) ab 10 Uhr – Treffpunkt vor der Dalberghalle. Wer erst später kommt, kann natürlich auch direkt hinkommen. Am besten anrufen, wo wir gerade sind (01577 6347 854).

Eckart Kleemann

Update Katzenmilch April 2017

Die Aktion war ein voller Erfolg! Die ersten Eidechsen sind eingezogen und sonnen sich bei 15 ° Celsius Ende April.

Das Reptil mit dem schönen lateinischen Namen Podarcis muralis war das Reptil des Jahres 2011.

Aufgrund des Rückgangs des Lebensraumes sowie der schlechten Zukunftsaussichten wurde die Mauereidechse in der EU-weit gültigen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) als streng zu schützende Art in den Anhang IV aufgenommen.

Mit wenig Aufwand haben wir ein sonniges Plätzchen für die Mauereidechse geschaffen!

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Ein kleines bisschen Wildnis

Der Frühling hat begonnen und in den Weinbergen sprießt es zwischen den Zeilen bereits vor dem Austrieb der Reben. Taubnessel, Ehrenpreis, Vogelmiere, Kleearten, Löwenzahn und andere Bodenbedecker bieten Blütenbesuchern stellenweise recht gute Tracht und erfreuen auch das Auge, soweit sie nicht von überwiegenden Grasanteilen verdrängt sind.  Aus Gründen des Boden- und Umweltschutzes, der Befahrbarkeit und auch der Rebengesundheit sind Bodenbegrünungen mittlerweile Standard im modernen Weinbau.

Die Wasser- und Nährstoffkonkurrenz mit den Rebstöcken erfordern jedoch spätestens ab Anfang Mai eine Reduzierung dieses spontanen oder eingesäten Bewuchses. Im Laufe der Saison wird er mehrmals mit dem Mulchgerät abgemäht, zerkleinert und das Schnittgut zur Zersetzung liegengelassen.

Auch der Bereich der Vorgewenden wird dabei kurz gehalten (das ist der ca. 8m breite Streifen vor den Zeilen, auf dem bei der Bearbeitung gefahren und gewendet wird).

Nicht jeder macht das so gründlich und gelegentlich sieht man auch Vorgewende, die nicht so „ordentlich“ dastehen, oder wo am Rand etwas stehengelassen wird. Wenn mal eine Stelle gar bis in den Sommer nicht abgemäht wird, wundert man sich, wie es darin “summen und brummen“ kann, während nebenan “tote Hose“ herrscht. Neben der Arbeitsersparnis können solche Flächen eine hervorragende Werbung für den Winzer sein, die jeder naturliebende Betrachter zu schätzen weiß.

Das Problem, warum das nicht alle so machen, ist vielleicht ein psychologisches: Eine „ordentlich“ bewirtschaftete Fläche war in früheren Zeiten überlebensnotwendig und kostete sehr viel Anstrengung. Es ist nicht verwunderlich, dass dies wohl jedem rechten Landwirt oder Winzer noch „instinktmäßig“ im Blut liegt – auch Kleingärtner sind da nicht anders. Und überhaupt, der Mensch liebt nun mal die Ordnung – sieht halt schöner aus.

Schönheit liegt allerdings im Auge des Betrachters und wer ein Auge für das vielfältige Leben in einem ungemulchten, blühenden Vorgewende-Randstreifen hat, wird diesen viel schöner finden. Wir möchten unsere Winzer (und auch Kleingärtner) an dieser Stelle animieren, ein wenig die Augen dafür zu öffnen und ein kleines bisschen Wildnis in ihren Vorgewenden, Gärten (und Gedanken) zuzulassen.


(Eckart Kleemann)

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76879 Essingen
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Unsere Satzung!

Satzung

1 Name, Sitz, Rechtsform
(1) Der Verein führt den Namen “Eh da-Initiative Essingen“ und hat seinen Sitz in Essingen.
(2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und nach Eintragung den o.g. Namen mit dem Zusatz “e.V.“ führen.

2 Zweck, Tätigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Der Verein hat den Zweck, die biologische Vielfalt auf sogenannten „“Eh da-Flächen“in der Gemarkung Essingen zu fördern. Darunter werden Flächen verstanden, die nicht bebaut, nicht land- oder forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt und keine Verkehrs- oder Sportflächen sind. Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:

Erfassung, Beschreibung und Bewertung von Eh da-Flächen.

– Vorschläge zur Verbesserung der Artenvielfalt ausarbeiten. Fachleute und -behörden zur Beratung hinzuziehen.

– Aufwertungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Eigentümern (i.a. Gemeinde oder Forstverwaltung) durchführen oder die Eigentümer zur Durchführung anregen.

– Fördermöglichkeiten erkunden, Spenden, Sponsoren und Helfer organisieren.

– Maßnahmen und Eingriffe an Eh da-Flächen sowie deren Auswirkungen beobachten und dokumentieren.

– Öffentlichkeitsarbeit, um Interesse an Eh da-Flächen sowie Umwelt und Naturschutz zu wecken und zu fördern.

3 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

4 Mitgliedschaft
(1) Erwerb der Mitliedschaft:
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die sich zu den Zwecken des Vereins bekennt und sich durch schriftlichen Aufnahmeantrag zur Einhaltung der Satzung verpflichtet.
Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
(2) Beendigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
-Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand.
Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Den Betroffenen sind die Gründe schriftlich mitzuteilen.

5 Mitgliedsbeiträge
Falls die Mitgliederversammlung dies mehrheitlich beschließt, wird ein im voraus zu entrichtender Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

 6 Verwendung derMittel des Vereins
(1) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Körperschaft.
(2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Auf Wunsch der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Themengruppen mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.

8 Mitgliederversammlung
(1) Eine Mitgliedervesammlung ist vom Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung von seinem Stellvertreter einzuberufen
a) einmal im Jahr als Jahreshauptversammlung, möglichst im 1.Quartal.
b) wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
c) es ein Viertel der Mitglieder beantragt hat.
(2) Die Jahreshauptversammlung beschließt über Beiträge, die Entlastung des Vorstandes und Satzungsänderungen.
(3) Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mittels Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Offenbach mindestens 10 Tage im Voraus. Mit der Bekanntmachung ist eine Tagesordnung mitzuteilen.
(4) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
(5) Auf Antrag von mindestens einem Mitglied muss geheim abgestimmt werden.
(6) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit die Satzung keine andere Mehrheit ausdrücklich vorsieht. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
(7) Minderjährige ab 14 Jahren haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, wenn der gesetzliche Vertreter bei der Beitrittserklärung zustimmt oder
für jede Mitgliederversammlung die Zustimmung gesondert erteilt.

9 Niederschrift
Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese Niederschrift ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer oder einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen.

10 Satzungsänderung
(1) Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
(2) Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich, die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
Satzungsänderungen, die die in § 2 genannten gemeinnützigen Zwecke betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.

11 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu drei Beisitzern.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder der beiden kann den Verein allein vertreten.
(2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn außer dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden noch zwei weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind.
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
(4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahlperiode beträgt 2 Jahre. Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Wahlperiode bis zur Neuwahl geschäftsführend.
(5) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der verbleibende Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.
(6) Auf Beschluss von 2/3 der Mitgliederversammlung kann der Vorstand abgewählt werden.

12 Kassenprüfung
Die Prüfung der Kasse erfolgt jährlich durch zwei Kassenprüfer, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt werden. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein.

13 Auflösung des Vereins
(1) Über die Auflösung des Vereins beschließt eine ausschließlich zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 dererschienenen Mitglieder.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Zwecke des Umwelt- und Naturschutzes. Diese ist von den Mitgliedern bei Vereinsauflösung zu bestimmen.

14 Inkrafttreten
Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 23.11.2016 errichtet.